ETH/SIA, der dem Gericht aus anderen Fällen als Experte bekannt ist, äusserte in seinem Mail an das ADA am 2. Januar 2013, dass die Mängel des schon vielfach umgebauten Hauses nur mit unverhältnismässigem Aufwand behoben werden könnten. Mit der sanften vom Beschwerdeführer vorgeschlagenen, sicher kostengünstigeren "Pinselrenovation" dürfte wohl vorübergehend, nicht aber langfristig der Bestand des Hauses sichergestellt werden können. Eine nur kurzfristig wirkende Sanierung ist nicht im Sinn des Denkmalschutzgesetzes.