7. Die Einschätzung des Regierungsrates aufgrund der gegebenen Zahlen, welche im Übrigen auch der Beschwerdeführer nicht substantiiert bestreitet, ist nachvollziehbar. Die Kostenannahmen sind plausibel. Es herrscht Übereinstimmung, dass beim Altbau ein sehr grosser Renovationsbedarf besteht. Insbesondere die eindringende Feuchtigkeit gefährdet die Tragsicherheit des Gebäudes. Fraglos kann heutzutage mit den bekannten Bautechniken dieses Problem nachhaltig behoben werden. Insofern ist die Machbarkeit allein kein Argument für die Unterschutzstellung. Damit das Haus langfristig "überleben" kann, braucht es eine tiefgreifende Sanierung.