6. Gemäss den Ausführungen des ADA sollte der Schutzumfang den Standort des Gebäudes betreffen, seine äussere Erscheinung und die historische Baustruktur (tragende Wände, Decken und Böden). Im Innern wären die originale Grundrissorganisation (Erschliessung durch Mittelgang) sowie das Treppenhaus zu erhalten. Spätere Hinzufügungen am Äusseren wie die nördlichen Terrassen- und Verandavorbauten könnten entfernt oder neu interpretiert werden. Neuere Anbauten müssten sich dem Hauptbaukörper in Volumen und Materialisierung unterordnen. Unter diesen Vorgaben war es Ziel der Machbar- Urteil V 2017 100 21