Gleich verhält es sich mit den Abklärungen betreffend die Einhaltung baurechtlicher Bestimmungen und die Möglichkeit des Erteilens von Ausnahmebewilligungen. Verbindliche materiell-rechtliche Aussagen von Seiten der Behörden dazu können ebenfalls erst bei Vorliegen eines konkreten Baugesuches gemacht werden. Der Vorwurf, die Behörden hät- Urteil V 2017 100 19