Die von ihm geforderten Zahlen würden das Ausarbeiten einer viel detaillierteren Studie oder gar schon eines eigentlichen (baureifen) Projekts bedingen. Für die Beurteilung der Verhältnismässigkeit und Zumutbarkeit der Unterschutzstellung eines Objekts, welche in pflichtgemässem Ermessen erfolgen muss, bedarf es dieser Detaillierung nicht. Plausibilisierte Zahlen genügen.