Ein weiterer Einwand des Beschwerdeführers geht dahin, dass es sich bei den Zahlen nur um Grobschätzungen und nicht um eine Schätzung der effektiven Bau- und Sanierungskosten nach Haupt- und Untergruppen des Baukostenplans handle. Diese Ansprüche des Beschwerdeführers können im Rahmen einer (blossen) Machbarkeitsstudie offensichtlich nicht erfüllt werden. Die von ihm geforderten Zahlen würden das Ausarbeiten einer viel detaillierteren Studie oder gar schon eines eigentlichen (baureifen) Projekts bedingen.