der Zumutbarkeit der Beschränkung der Rechte, die dem Eigentümer mit einer Unterschutzstellung auferlegt werden, Rechtsfragen sind, deren Beantwortung im Kompetenzbereich der entscheidenden Behörde und nicht im Aufgabenbereich des Fachgutachters liegen. Insofern ist es auch nicht zu beanstanden, dass der Regierungsrat von der Einschätzung des ADA abgewichen ist, welches noch mit Schreiben vom 6. September 2016 an die Eigentümerschaft und an den Stadtrat Zug die finanziellen Auswirkungen der Unterschutzstellung als zumutbar erachtete. Das Einholen eines weiteren Gutachtens ist daher nicht geboten.