Da aber die Grundstruktur des Hauses mit Treppenhaus und weitgehender Grundrisseinteilung noch erhalten sei, mass er ihm als ausgeprägten Zeugen dieser Epoche eine sehr hohe archi- tektonisch-typologische und damit einen sehr hohen kulturellen Wert zu. Ebenso bejahte er den sehr hohen heimatkundlichen Wert, da das Haus ein identitätsstiftendes Objekt darstelle. Die Unterschutzstellung lehnte er aus Gründen der Verhältnismässigkeit und Zumutbarkeit für den Eigentümer ab. Der Stadtrat verneinte in seiner Stellungnahme vom 21. Februar 2017 an das ADA bereits die Denkmalwürdigkeit.