b) Der Regierungsrat entliess mit Entscheid vom 11. Juli 2017 das strittige Haus aus dem Inventar für schützenwerte Denkmäler und lehnte dessen Unterschutzstellung ab. Er erwog, dass der wissenschaftliche Wert des 1909/1910 erstellten Wohnhauses aufgrund späterer Eingriffe und Veränderungen, die auch zum Verlust der historischen Bausubstanz geführt hätten, etwas geschmälert und daher nicht mehr sehr hoch sei. Da aber die Grundstruktur des Hauses mit Treppenhaus und weitgehender Grundrisseinteilung noch erhalten sei, mass er ihm als ausgeprägten Zeugen dieser Epoche eine sehr hohe archi- tektonisch-typologische und damit einen sehr hohen kulturellen Wert zu.