Die Inventarisierung sei eine Vorstufe der Unterschutzstellung ohne Einbezug des Grundeigentümers. Damit sei entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers das öffentliche Interesse nicht ausgewiesen. Schlicht falsch sei, dass hier die Unterschutzstellung einem "hochgradig öffentlichen Interesse" entspreche. Wäre dem so, hätte wohl nicht der Archäologische Verein, dessen Aufgabe eher in den Interessen der Archäologie als der Denkmalpflege zu sehen seien, sondern der Zuger Heimatschutz und/oder das Bauforum als erste eine Beschwerde eingereicht. Diese Verbände hätten sich aber zurückgehalten. Das Haus sei nicht "unbewohnbar". Darum gehe es im Unterschutzstellungsverfahren nicht.