Der Eigentümer habe über all die Jahre, in welchen er und seine Familie das Haus bewohnten, dieses gut erhalten und in den Jahren zwischen 1978 und 2017 rund Fr. 1,2 Mio. für Investitionen, Reparaturen und Nebenkosten aufgebracht. Es könne ihm nicht vorgeworfen werden, dass er sich aufgestauten Unterhalt anrechnen lassen müsse.