Es könne festgestellt werden, wie bescheiden die Wohnungsgrundrisse heute seien und dass solche Wohnungen ohne Annexbau nicht in zeitgemässen Wohnraum umgebaut werden könnten. Für die Beurteilung nur der Verhältnismässigkeit erübrige sich die Durchführung eines Augenscheins. Das Haus sei ein "Möchtegern-Schlössli", mehr aber auch nicht. Es fehle eine prominente Adressierung. Der Eingang sei auf der Südseite des Hauses und das Obergeschoss werde über eine Brücke erschlossen.