Diese baurechtlichen und finanziellen Fragen könne und werde eine als weitere Gutachterin beantragte EKD nicht beantworten. Soweit das Gericht die Frage des denkmalpflegerischen Wertes im Sinne der Erwägungen des Grundeigentümers noch einmal beurteilen wolle, könne gern ein Augenschein durchgeführt werden. Dabei könne festgestellt werden, dass aufgrund der extremen Feuchtigkeit im Untergrund der Altbau im Zuge der Sanierung vollständig unterkellert werden müsse.