Würde der tatsächliche Landwert von rund Fr. 4'000.--/m2 eingesetzt, so wären die Wohnungen noch teurer. Es stehe hier für den Grundeigentümer bzw. seine beiden Söhne nicht der Gewinn, sondern die Möglichkeit, weiterhin auf dem eigenen Grundstück leben zu können, zur Diskussion. Während Urteil V 2017 100 11