J. Mit Duplik vom 6. März 2018 liess auch B.________ die Abweisung der Anträge auf weitere Begutachtung mit detaillierter Begründung beantragen. Die Prüfung der Verhältnismässigkeit sei eine Rechtsfrage und einem Fachgutachten nicht zugänglich. Die Rahmenbedingungen für die Machbarkeitsstudie seien bei einem Instruktionsgespräch gemeinsam erarbeitet und die Studie selber in drei Werkstattbesprechungen von allen drei Parteien begleitet worden. Die Anwendung der SIA-Norm 116 sei nach wie vor üblich und statthaft. Der Beschwerdeführer substantiiere denn auch nicht, inwiefern durch die Anwendung dieser Norm ein falsches Ergebnis resultieren solle.