Die Schätzung in der Studie sei vollkommen ausreichend, um die grundsätzlichen Fragen betreffend Bebaubarkeit und ungefähre Kosten zu klären und diese zu einer möglichen Finanzierung in Bezug zu setzen. Eine Erstellung der detaillierten Kosten nach BKP-Positionen würde die Ausarbeitung eines konkreten Projekts erfordern, was unverhältnismässig mit entsprechenden Kostenfolgen wäre. Ebenso sei es nicht möglich, in die- Urteil V 2017 100 10