das grosszügige Treppenhaus ermögliche einen Treppenlift. Die bestehenden Probleme (Feuchtigkeit, Totalsanierung der elektrischen, Wasser- und Abwasserleitungen) könnten behoben werden resp. es seien auch Eigentümer anderer älterer Bauten damit konfrontiert. Insgesamt seien keine "ungeheuerlichen" Massnahmen nötig, um zeitgemässen Wohnraum zu schaffen, wie das die Eigentümerschaft behaupte. Die Interessenabwägung zugunsten des rein pekuniären Privatinteresses sei ermessensfehlerhaft und willkürlich. In Bezug auf die baurechtlichen Fragen seien tatsächlich noch einige Fragen ungeklärt.