Das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Hauses setze keine Totalsanierung voraus, sondern nur einzelne Massnahmen, deren Kosten aber nicht so hoch ausfallen dürften, wie in der von der Eigentümerschaft initiierten Machbarkeitsstudie dargelegt werde. Es werde denn auch mit keinem Wort erklärt, weshalb eine sanfte Renovation finanziell nicht tragbar wäre. Es mache selbstverständlich einen Unterschied, ob eine oder zwei Familien das Schutzobjekt bewohnten. Die Erweiterung des Wohnraumes entspreche somit einem spezifischen Bedürfnis der Familie und habe mit der Sanierung des Hauses nichts zu tun.