terhaltskosten seit 1979 bzw.1998 werde ein Gutachten verlangt. Betreffend die seitdem geltend gemachten Unterhaltskosten seien die Steuererklärungen der Eigentümerschaft durch die Steuerverwaltung Zug zu edieren. Offensichtlich gehe es der Eigentümerschaft hauptsächlich darum, auf dem Grundstück eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Die Ausführungen des Regierungsrats überzeugten nicht und dem Entscheid fehle die logische Kohärenz. Man gewinne den Eindruck, dass er aus politischen Gründen "umgeschrieben" worden sei, eine Praxis, die dem unterzeichnenden Rechtsvertreter als ehemaligen juristischen Sekretär bei der Baudirektion des Kantons Zürich hinlänglich bekannt sei.