Festzustellen sei, dass seitens der Familie B.________ auf hohem Niveau "geklagt" werde. Selbstverständlich habe auch der Beschwerdeführer kein Interesse daran, dass die Familie ihre Heimat verliere, wie theatralisch und übertrieben vorgebracht werde. Es werde nicht ansatzweise begründet, weshalb ihr die Sanierung und der Unterhalt des Schutzobjektes nicht zumutbar und untragbar wären.