Z.B. hätte die Unterschreitung von Grenz- und Gebäudeabständen zur Realisierung eines Neubaus neben dem Schutzobjekt geprüft werden müssen, was ein Grund mehr für die Einholung des Gutachtens bei einer anerkannten Institution sei. Angesichts der Komplexität der Sach- und Rechtsfragen dränge sich ein Gerichtsaugenschein unter Beizug der Parteien und des Gerichtssachverständigen geradezu auf.