Die durchaus attraktiven Wohnungen gemäss Sanierungsvarianten 1) und 2) könnten angesichts der hervorragenden Lage und der Nachfrage nach Wohnungen in Denkmalschutzobjekten zu markt- und quartierüblichen Preisen vermietet werden. Aufgrund der grob geschätzten Umbau- und Sanierungskosten dürfe hier von einem äusserst gehobenen Ausbaustandard ausgegangen werden. Infolge der Ungenauigkeit und Unvollständigkeit der Machbarkeitsstudie und der erkennbaren Befangenheit der Gutachter sei es unumgänglich, einen neutralen Gerichtsgutachter beizuziehen.