__ AG zeige, dass die finanziellen Aufwendungen in keinem Verhältnis stünden zum geschaffenen Wohnraum. Es möge zutreffen, dass Personen solche Objekte kaufen könnten, die so vermögend seien, dass die Verhältnismässigkeit von Aufwand und Ertrag in den Hintergrund treten könne. Die Söhne des Eigentümers hätten diese finanziellen Möglichkeiten gerade nicht. Die Haltung des Beschwerdeführers sei in diesem Sinn abstrus; er setze sich für heimatkundliche Werte ein, sei aber bereit, dass er damit dem "Ausverkauf der Heimat" Vorschub leiste. Der heutige Zustand des Hauses habe in baulicher Hinsicht keine nachhaltige Zukunft.