ge der Zuger Hangbesiedlung im ISOS behandelt werde. Auch in Bezug auf den heimatkundlichen Wert sei festzuhalten, dass das Haus im öffentlichen Bewusstsein kaum verankert sei. Für die Bevölkerung bilde die Talstation der Bergbahn das Zentrum des Gebietes D.________. Zusammenfassend könne dem Haus mit gutem Willen ein gewisser kultureller und heimatkundlicher Wert abgewonnen werden, aber den geforderten "sehr" hohen Ansprüchen genüge es nicht. Die Machbarkeitsstudie G.________ AG zeige, dass die finanziellen Aufwendungen in keinem Verhältnis stünden zum geschaffenen Wohnraum.