Das Wohnhaus D.________ sei zwar mehr als 100 Jahre alt, Erkenntnisse aus diesem Haus würden aber aus alten Abbildungen und der allgemeinen Geschichte, nicht aber aus der eigentlichen Bausubstanz abgeleitet. Das Haus vermöge insbesondere kein Zeugnis für die Geschichte des Zuger Tourismus abzugeben, insbesondere auch nachdem die stilgebende Talstation der Zuger Bergbahn seit Jahrzehnten nicht mehr bestehe. Die kurze Nutzung als Konditorei/Restaurant begründe ebenfalls keinen kulturellen Wert. Die Architektur sei eine eigentliche Fehlleistung, weshalb das Haus auch nicht im umfangreichen Architekturlexikon der Schweiz aufgeführt sei.