müsste. Die Sanierung, der Umbau und die Erweiterungen, welche zwingend nötig wären, um die den heutigen Wohnraumbedürfnissen gerecht werdenden Wohnungen zu schaffen, seien für die Familie schlicht nicht tragbar. Die aufwändigen und teuren Massnahmen stünden in keinem Verhältnis zum letztlich nur mittelmässigen Wohnungsangebot. Eine Unterschutzstellung hätte zur Folge, dass das Haus von einem vermögenden Dritten übernommen würde resp. eine alteingesessene Zuger Familie ihre Heimat verlassen müsste. Habe das ADA in einem ersten Entwurf die Schutzwürdigkeit noch damit begründet, dass es vom bekannten Architekturbüro J.___