Das Haus sei von I.________ nach den Plänen der Zuger Architekten J.________ erbaut worden, welche bekannt seien für hervorragendes Bauen. In Zug seien Objekte mit historischem Hintergrund als Miet- und Kaufobjekte gesucht, weshalb das Argument der Finanzierbarkeit nur bedingt in die Beurteilung einbezogen werden dürfe. Das Haus habe "Symbolwert" für die historische Entwicklung des Quartiers D.________ anfangs des 20. Jahrhunderts im Umkreis der Endstation der Strassenbahn weit weg vom Zentrum. C. Abklärungen der Staatskanzlei ergaben, dass der Entscheid trotz Kenntnis der richtigen Zustelladresse dem vormaligen Präsidenten zugestellt wurde. Die Staatskanzlei hielt