Eine künftige Ausnützung der Baute und die Anpassung an moderne Raumnutzungsbedürfnisse sei in keiner Art und Weise sichergestellt. Eine Unterschutzstellung würde für die Eigentümerschaft unzumutbare finanzielle Folgen nach sich ziehen und es fehle an einem vernünftigen Verhältnis zwischen dem Interesse der Unterschutzstellung und dem Interesse der Eigentümerschaft.