Gutachten sei grundsätzlich die Erhaltung des Wohnhauses möglich. Laut den Ausführungen des ADA würde der Schutzumfang den Standort des Gebäudes, seine äussere Erscheinung und die historische Baustruktur (tragende Wände, Decken und Böden) betreffen. Im Inneren wären die originale Grundrissorganisation sowie das Treppenhaus zu erhalten. Spätere Hinzufügungen am Äusseren könnten entfernt oder neu interpretiert werden. Neuere Anbauten müssten sich dem Hauptbaukörper in Volumen und Materialisierung deutlich unterordnen. Kleinere Anbauten und untergeordnete Veränderungen an den Fenster- und Türöffnungen wären denkbar.