Mit je ausführlicher Begründung lehnten beide die Unterschutzstellung ab. Gerade auch der Stadtrat schätzte das Haus als wenig schützenswert ein und erachtete das öffentliche Interesse am Erhalt des Gebäudes als nicht ausreichend ausgewiesen, woraufhin das ADA den Stadtrat um eine erneute Beurteilung aus städtebaulicher und baurechtlicher Sicht ersuchte, was dieser allerdings ablehnte, da er entschieden habe.