Daraufhin erteilten das ADA, der Stadtrat Zug und der Eigentümer dem von letzterem vorgeschlagenen Architekturbüro G.________ gemeinsam mit Kostenteiler zu je einem Drittel diesen Auftrag. Die Erstellung der Studie wurde von Vertretern der Stadt und des ADA begleitet. Am 12. Juli 2016 wurde die Studie vorgelegt. Am 6. September 2016 nahm das ADA das Unterschutzstellungsverfahren wieder auf und teilte dem Eigentümer und dem Stadtrat mit, dass es die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung als gegeben erachte. Mit je ausführlicher Begründung lehnten beide die Unterschutzstellung ab.