___ und dem Stadtrat einen zweiten Verfügungsentwurf betreffend Unterschutzstellung des Hauses D.________ zu. Am 24. April 2015 liess der Eigentümer um Sistierung des Verfahrens bis einstweilen 30. September 2015 ersuchen, da er und die Vertreterin der Stadt Zug wünschten, mittels einer Machbarkeitsstudie zu prüfen, ob unter Berücksichtigung einer allfälligen Unterschutzstellung zeitgemässe Wohnungen eingerichtet werden könnten und unter welchen Rahmenbedingungen ein Neubau auf der Restparzelle realisiert werden könnte. Daraufhin erteilten das ADA, der Stadtrat Zug und der Eigentümer dem von letzterem vorgeschlagenen Architekturbüro G.___