V 2017 100 2 A. B.________ ist Eigentümer des Wohnhauses Ass. Nr. E.________ auf GS Nr. F.________ im Gebiet D.________ (Adresse D.________), Stadt Zug. Es wird als Mehrfamilienhaus genutzt. Mit Schreiben vom 8. Dezember 2011 beantragte der Eigentümer die Entlassung seines Hauses aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler. In der Folge kam es zu verschiedenen Kontakten zwischen Vertretern der Eigentümerschaft, des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie (ADA) resp. der Denkmalkommission und der Standortgemeinde.