In der Anhörung durch das Gericht präsentierte sich der Beschwerdeführer ebenfalls sichtlich angetrieben, vermochte sich aber gut zu beherrschen und sein Verhalten – z.T. nach Hinweis der Vorsitzenden auf das adäquate Verhalten – durchaus der Situation anzupassen. Spürbar waren nach wie vor bestehende Grössenideen (insbesondere bezüglich seiner Rolle in der Familie und seinem Status als Mann von Welt, den er trotz [auch] deutscher Muttersprache immer wieder durch Wechsel ins Englische betonte), ohne wesentliche Einsicht in die für andere Personen belastende bzw. belästigende Natur seines Verhaltens (etwa: Angabe, er habe sich Mitpatienten