Die Klinikvertreter weisen immerhin darauf hin, bei längerem Kontakt würden dann doch erhebliche Wahninhalte und Wahneffekte zum Vorschein kommen, mithin der Bestand einer hohen Krankheitsdynamik ausser Zweifel stehen. In der Anhörung durch das Gericht präsentierte sich der Beschwerdeführer ebenfalls sichtlich angetrieben, vermochte sich aber gut zu beherrschen und sein Verhalten – z.T. nach Hinweis der Vorsitzenden auf das adäquate Verhalten – durchaus der Situation anzupassen.