3.2 Gemäss Dokumentation der Klinik liegt beim Beschwerdeführer eine bipolare affektive Störung vor, gegenwärtig manische Episode mit psychotischen Symptomen (ICD- 10 F31.2). Nach Ausführungen der Klinikvertreter sei z.T. auch wahnhaftes Erleben Urteil F 2023 5 5