Diese verständigte die Polizei, welche das Kind nach Hause zurückführte. Auf dem Polizeiposten stellte der Notfallpsychiater eine im Gesprächsverlauf zunehmende, manische Auslenkung sowie eine massive Reduktion der Steuerungsfähigkeit mit Impulskontrollstörung fest. Aufgrund bejahter Selbst- und Fremdgefährdung verfügte er die fürsorgerische Unterbringung in der Klinik D.________. Im dortigen Aufnahmegespräch wurde der Patient als freundlich, friedlich und adäquat beschrieben. Ebenso am nächsten Morgen, wo er indes das gesamte Geschehen bagatellisiert habe.