3.1 Die Klinikeinweisung erfolgte, nachdem der Beschwerdeführer in der Nacht vom 7. zum 8. Februar 2023 seinen knapp vierjährigen Sohn aus dem Bett genommen und sich mit ihm nach draussen begeben hatte, nach eigenem Bekunden, um ihm den Mond zu zeigen. Die nicht informierte Kindsmutter – wie der Beschwerdeführer in seiner Anhörung vom 23. Februar 2023 angab, hätte die Mutter zum Vorhaben nein gesagt, weshalb er darauf verzichtet habe, ihr dieses vorgängig mitzuteilen – hatte sich daraufhin besorgt zu einer Nachbarin begeben. Diese verständigte die Polizei, welche das Kind nach Hause zurückführte.