C. Am 23. Februar 2023 wurde A.________ (begleitet von seinem Rechtsvertreter) von der fürsorgerechtlichen Kammer des Verwaltungsgerichts in den Räumlichkeiten der Klinik D.________ angehört. An der Verhandlung nahmen seitens der Klinik Oberärzte dipl. med. E.________ sowie Dr. med. F.________, beide Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, teil. Letzterer warf die Frage auf, ob dem Beschwerdeführer – für den Entlassungsfall – die Auflage einer ambulanten Behandlung mit Lithium zu machen sei. Als gerichtlicher Gutachter wirkte Dr. med. G.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, H.________, mit, der sein Gutachten im Anschluss an die Anhörung mündlich erstattete.