A. A.________, geboren 1978, wurde am 8. Februar 2023 von Notfallpsychiater C.________, Facharzt für Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie, Zug, mit ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung (äFU) in die Klinik D.________ eingewiesen. B. Hiergegen beschwerte sich A.________ mit Schreiben vom 14. Februar 2023 (Poststempel), eingegangen auf der Kanzlei des Verwaltungsgerichts am 15. Februar 2023. Zuvor hatte sein Rechtsvertreter am 10. Februar 2023 ein Entlassungsgesuch an die Klinikleitung gerichtet, die darauf nicht einging, was sie als konkludente Abweisung betrachtete.