10 spräche, in dem Sinne, dass die Patientin zwischenzeitlich wieder zaghafte Zukunftspläne macht und sich die Bereitschaft abzeichnet, die Familie vermehrt einzubeziehen und damit das stützende soziale Umfeld nutzbar zu machen). Kein milderes Mittel stellt es hier dar, die Patientin über die Festtage vorübergehend aus der Klinik zu entlassen und sie später wieder stationär aufzunehmen, zumal einerseits während dieser Zeit die ambulante Betreuung und Behandlung nach dem Gesagten nicht gewährleistet wäre, anderseits aber auch die Beschwerdeführerin selber klar angibt, sie würde dann sicher nicht mehr stationär zurückkehren.