der 4.1.2024 sei ein schönes Datum für den Grabstein. Gemäss Einschätzung sowohl der Klinikvertreter als auch des gerichtlichen Gutachters handelt es sich um eine sehr ernst zu nehmende Suizidgefahr. Dabei gehen die Ärzte zwar davon aus, es seien die Beteuerungen der Patientin glaubhaft, sie werde sich vor dem 4. Januar 2024 nichts antun. Letztlich sei aber unberechenbar, was sie im Falle eines Klinikaustritts tatsächlich tun würde, zumal sie sich mit dem bekannten fixen Datum für den Suizid selbst stark unter Zugzwang gesetzt habe. Eine zuverlässige Prognose sei nicht im Ansatz möglich.