4.1.1 Den Klinikakten lässt sich entnehmen, dass die Beschwerdeführerin offenbar seit mindestens dem 5. Dezember 2023 konkrete Suizidpläne und -absichten hat und auch bereits Abschiedsbriefe verfasst hat. Auch in ihrer gerichtlichen Anhörung vom 19. Dezember 2023 bestätigte sie, dass sie nach wie vor fest entschlossen sei, am 4. Januar 2024 von einer Brücke zu springen. Vorher wolle sie dies nicht tun, da sie 2023 noch abschliessen und für sich selbst und ihre Nächsten schöne Erinnerungen schaffen wolle über die Festtage. Ausserdem sei sie ein ästhetischer Mensch; der 4.1.2024 sei ein schönes Datum für den Grabstein.