So plant die Beschwerdeführerin etwa, im Januar Prüfungen abzulegen im Rahmen ihres Studiums, das ihr sehr gefalle und in dem sie kurz vor dem Masterabschluss stehe. Die frappierende Ambivalenz der Patientin kam auch darin zum Ausdruck, dass sie objektiv eigentlich ihre Situation sehr realistisch einschätzt und nach eigenem Bekunden aus diesem objektiven Blickwinkel heraus weiss, dass sie eine Behandlung braucht und ihr eine solche wohl helfen könnte. Dies hindert sie aber nicht daran, subjektiv daran festzuhalten, dass eine solche Behandlung eigentlich überflüssig sei, da sie sich sowieso suizidieren werde, andernfalls sie das Gefühl hätte, versagt zu haben.