Die Diagnostik befindet sich im Rahmen der aktuellen Ersthospitalisation der Beschwerdeführerin nach übereinstimmender Auffassung der Klinikärzte sowie des Gerichtsgutachters noch in der Abklärungsphase. Als Verdachtsdiagnosen stünden eine soziale Phobie, Angststörungen, Depression, eine Suchterkrankung oder auch eine Persönlichkeitsstörung im Raum. Weiter komme Schizophrenie in der Familie vor, so dass auch eine Prodromalphase (d.h. eine Vorläuferphase) einer solchen Erkrankung (noch) nicht ausgeschlossen werden könne. Übereinstimmend gingen die Ärzte jedenfalls von einer schwerwiegenden Störung mit entsprechend grossem Leidensdruck der Patientin aus.