Nach Feststellung der formellen Ungültigkeit dieser fürsorgerischen Unterbringung verfügte am 12. Dezember 2023 Dr. med. B.________, Fachärztin für Psychiatrie und Psychiatrie sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, mit Berufsausübungsbewilligung im Kanton Zug, erneut die fürsorgerische Unterbringung (FU) in die Klinik Meissenberg AG. B. Gegen ihre fürsorgerische Unterbringung beschwerte sich A.________ beim Verwaltungsgericht.