6. Mitteilung an den Beschwerdeführer (mit ausführlicher Rechtsmittelbelehrung), an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Zug, an die Beiständin C.________, an Rechtsanwalt D.________ sowie – im Dispositiv, zum Vollzug von dessen Ziffer 3 – an die Finanzverwaltung des Kantons Zug. Zug, 5. Juli 2024 Im Namen der FÜRSORGERECHTLICHEN KAMMER Die Vorsitzende Der Gerichtsschreiber versandt am Urteil F 2023 44