2. Die Beschwerde von A.________ wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. A.________ wird eine Spruchgebühr von Fr. 3'000.– auferlegt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden.