auch ist die so angesetzte Spruchgebühr noch immer weit von einer kostendeckenden Gebühr entfernt. Diese Zurückhaltung lässt sich aus sozialpolitischen Überlegungen rechtfertigen, aus denen die Kosten in den für die betroffenen Personen oft emotional schwierigen und einschneidenden Verfahren des Erwachsenenschutzes grundsätzlich massvoll angesetzt werden.