3.2.2 Die angeordneten Massnahmen erweisen sich sodann als mildest mögliches Mittel: A.________ hat über Jahrzehnte unter Beweis gestellt, dass er selbst nicht in der Lage ist, seine diversen Gesellschaften so zu betreiben, dass er daraus Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts generieren kann (soweit ersichtlich liquidieren sich diese lediglich andauernd selbst im Kreise und generieren Kosten, ohne dass eine Geschäftstätigkeit ersichtlich wäre, vgl. dazu bereits KESB-act.